Weiterbildung mit Erfolgsgarantie

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Allgemeine Geschäftsbedingung der MKS AG

  1. Eine Anmeldung wird nach ihrem Eingang rechtsgültig. Von dieser Anmeldung kann innerhalb von acht Tagen zurückgetreten werden. Nach dieser Frist ist die Anmeldegebühr von 900 Franken geschuldet. Diese ist im Gesamtpreis enthalten.
     
  2. Bis vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn kann mittels eingeschriebenen Briefs von dieser Anmeldung zurückgetreten werden. Erfolgt ein Rücktritt nach dieser Frist, ist die Gebühr gemäss Anmeldeformular geschuldet. Unabhängig des Grundes für den Rücktritt. Stellt die zurücktretende Person bis zum Weiterbildungsbeginn einen Ersatzteilnehmer, der den Vertrag zu denselben Konditionen erfüllt, entfällt die Schuld mit Ausnahme der Anmeldegebühr. 
     
  3. Tritt ein Teilnehmer während der Weiterbildung innerhalb der ersten sechs Monate mittels eingeschriebenen Briefs vom Vertrag zurück, werden ihm 30 Prozent der Gesamtgebühr abzüglich der Anmeldegebühr erlassen, sofern die Lehrgangsgebühr mehr als 5‘500 Franken beträgt. 
     
  4. Die Gebühren sind gemäss Rechnungsstellung zu entrichten. Für vereinbarte Raten resp. Teilzahlungen wird eine zusätzliche Gebühr von 100 Franken für Zinsen und Spesen erhoben. 
     
  5. Die Mindestteilnehmerzahl pro Weiterbildung beträgt sechs Personen. Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt. 
     
  6. Vor Weiterbildungsbeginn erhalten die Teilnehmer eine Liste mit den empfohlenen Lehrmitteln (Fachbücher). Das Beschaffen der Fachbücher ist Sache der Teilnehmer. Weitere im Unterricht verwendete Unterlagen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Je nach Dauer und Niveau des Lehrgangs liegen die Kosten für alle im Unterricht verwendeten Lehrmittel zwischen 300 und 1000 Franken. 
     
  7. Die MKS AG kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Teilnehmende: – seitens der Prüfungskommission nicht zu eidgenössischen Prüfungen zugelassen werden – sich zu spät zur Prüfung anmelden, die Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig überweisen, die Prüfung aus irgendeinem Grund nicht antreten oder abbrechen – aufgrund ihrer Leistungen eidgenössische Prüfungen nicht bestehen – aufgrund eines persönlichen Umstands keine Finanzierung durch den Bund erhalten
     
  8. Die durch die MKS während der Weiterbildung abgegebenen Unterlagen/Lehrmittel dürfen weder vervielfältigt, noch an Drittpersonen weitergegeben werden.
     
  9. Die MKS digitalisiert reales Bildmaterial (z.B. E-Learning, Videos und Fotos aus Unterrichtssituationen, Homepage, Soziale Medien, etc.) und verwendet dieses im Rahmen ihrer Tätigkeit unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes. Es kann sein, dass Teilnehmende/Absolventen auf einzelnen Bildern erkennbar sind. Die Teilnehmenden erteilen mit ihrer elektronischen Anmeldung die Genehmigung, Bildmaterial und Aufzeichnungen zu diesen Zwecken zu nutzen.
     
  10. Der Gerichtsstand ist Sargans.