Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons

Die HFSV bildet seit dem Studienjahr 2015/2016 die Grundlage für den gleichberechtigten Zugang der Student:innen zu den Bildungsgängen von Höheren Fachschulen (HF). Die HFSV regelt namentlich die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Per Mitte 2015 sind alle Kantone der Vereinbarung beigetreten.

Die Studiengänge der Höheren Fachschulen HF werden durch die Kantone durch Kantonsbeiträge finanziell unterstützt. Student:innen der folgenden Bildungsgänge der MKS können von den Kantonsbeiträgen profitieren:

Dipl. Betriebswirtschafter:in HF

Student:innen werden gebeten vor dem Studium folgende Unterlagen der Studiengangsleitung im Original einzureichen: 

Erforderliche Wohnsitzbestätigung(en) der Gemeinde(n). Eine Wohnsitzbestätigung darf bei Lehrgangsstart nicht älter als drei Monate sein.

Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons» inkl. aller Beilagen. Sie können das Personalienblatt hier herunterladen: