Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt:
für jede Fachrichtung
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und
b) den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung
sowie zusätzlich den Nachweis über
für Fachrichtung A: Betriebliches Human Resource Management
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Betriebliches Human Resource Management Ziffer 1.2) - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet
für Fachrichtung B: Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre AVIG-Vollzugs-Praxis (gemäss Berufsbild Öffentliche Personalvermittlung und -beratung Ziffer 1.3) - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet
für Fachrichtung C: Private Stellenvermittlung und -verleih
c) 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Ziffer 1.2, 1.3 oder 1.4) – wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der Privaten Personalvermittlung und -verleih (gemäss Berufsbild Private Stellenvermittlung und -verleih Ziffer 1.4) - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnetrlegt.
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