50% Kostenbeitrag für Vorbereitungskurse

Gute Nachrichten für Teilnehmende aus Liechtenstein und der Schweiz: 50 % Kostenbeitrag für Vorbereitungskurse

Neu profitieren Teilnehmende mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein ab diesem Jahr von einer attraktiven finanziellen Unterstützung in der beruflichen Weiterbildung. Das Land Liechtenstein beteiligt sich neu mit 50 Prozent an den anrechenbaren Kurskosten für Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP). Dazu zählen auch Kurse, die auf zulassungsrelevante Zertifikatsprüfungen für eidgenössische Berufsprüfungen vorbereiten - wie z.B. HR-Assistent:innen HRSE

Bildungsoffensive für die Zukunft

Diese Förderung ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der höheren Berufsbildung und ein klares Signal für den Stellenwert von qualifizierten Fachkräften im Land. Durch den finanziellen Zuschuss wird der Zugang zu anerkannten Weiterbildungen deutlich erleichtert – ein echter Anreiz für alle, die ihre Karriere vorantreiben möchten.

Die MKS unterstützt Sie bei Ihrem nächsten Karriereschritt

Als erfahrene Bildungsinstitution bieten wir eine breite Auswahl an Vorbereitungskursen auf eidgenössische Prüfungen an – praxisnah, individuell betreut und mit hoher Erfolgsquote. Dank des neuen Kostenbeitrags können Teilnehmende aus Liechtenstein unsere Kurse nun deutlich günstiger absolvieren.

Beispiel: Ein Kurs mit anrechenbaren Kosten von CHF 10’400.– wird künftig vom Land mit CHF 5’200.– unterstützt – ein enormer Vorteil für alle Teilnehmenden!

Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • 50 % Kostenbeteiligung durch das Land Liechtenstein

  • Vorbereitungskurse mit Erfolgsgarantie

  • Flexibles Kursangebot – auch berufsbegleitend

  • Lehrpersonen aus der Praxis

Auch in der Schweiz: 50 % Rückerstattung durch den Bund

Nicht nur Teilnehmende aus Liechtenstein profitieren von finanzieller Unterstützung – auch in der Schweiz beteiligt sich der Bund seit 2018 mit 50 % an den Kurskosten für vorbereitende Lehrgänge auf eidgenössische Fachausweise (Berufsprüfungen) und eidgenössische Diplome (Höhere Fachprüfungen).

Wichtig zu wissen:
Die Rückerstattung erfolgt nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung – unabhängig vom Prüfungserfolg – direkt durch den Bund. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Damit Sie die Bundesförderung beanspruchen können, sollte die Kursrechnung auf Ihren Namen ausgestellt und von Ihnen persönlich bezahlt werden. Falls Ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, empfehlen wir eine separate Vereinbarung mit Ihrem Betrieb.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten – wir unterstützen Sie gerne bei der optimalen Organisation der Finanzierung und bei Fragen zur Rechnungsstellung.

Jetzt informieren und durchstarten!

Nutzen Sie diese einmalige Chance und informieren Sie sich jetzt über unser Kursangebot für die eidgenössische Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur höheren Berufsqualifikation.

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