Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt:
für jede Fachrichtung
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und
b) den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung
für Fachrichtung A: Betriebliches Human Resource Management
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss, davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis Human Resources Management)- Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet
für Fachrichtung B: Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss, davon mindestens 2 Jahre AVIG-Vollzugs-Praxis - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet
für Fachrichtung C: Private Stellenvermittlung und -verleih
c) 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss, davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis – wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der Privaten Personalvermittlung und -verleih - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet.
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