Zulassung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der eidgenössischen Berufsprüfung (jeweils im August des auf den Lehrbeginn folgenden Jahres) über folgende Vorbildung und Berufserfahrung verfügt
für jede Fachrichtung
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und
b) den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung HRSE
für Fachrichtung A: Betriebliches Human Resource Management
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss, davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis Human Resources Management)- Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet
für Fachrichtung B: Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss, davon mindestens 2 Jahre AVIG-Vollzugs-Praxis - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet
für Fachrichtung C: Private Stellenvermittlung und -verleih
c) 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss, davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis – wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der Privaten Personalvermittlung und -verleih - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet.
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